EnEV

Die EnEV wartet nicht

Neue Vorgaben zu Verbräuchen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht Haushalten jedes Jahr strengere Vorschriften bzgl. der zulässigen Verbrauchswerte und der einzusetzenden Energiequellen. Seit dem 1.1.2016 müssen in Neubauten noch einmal zusätzlich 33% Primärenergie eingespart werden. Diese vierte Stufe der EnEV führt neue Effizienzklassen ein – die Bundesregierung erhöht damit die Anforderungen beim Primärenergiebedarf in 2016 um 25%.

Was bedeutet das für klassische Gas- und Öl-Heizungen?

Zunächst einmal: Schlechte Nachrichten. Denn die bisherige Referenzlösung aus Gas-Brennwertheizung und Solarthermie überschreitet den Sollwert der EnEV 2016 um 33%. Um trotzdem im Soll zu bleiben, muss, wer mit Gas oder Öl heizen will, enorme Summen in die Gebäudehülle – sprich in die Dämmung – investieren. Gleichzeitig sind das unter Umständen gute Nachrichten für Sie: Mit Wärmepumpen ist dieser Standard nämlich problemlos erreichbar. Klarer Gewinner der neuen Regelung sind alle Heizungen auf Basis von Strom: Da die Stromerzeugung immer „grüner“ wird, wurde ihr Anrechnungsfaktor um 30% gesenkt. Damit erreichen Wärmepumpen-Systeme auch ohne weitere Dämmungen schon heute den EnEV-Standard für 2016. In Verbindung mit modernen Speicher­systemen und Photovoltaik kann man ­also getrost von der Energie-Kombination der Zukunft sprechen. Oft wird mit überschaubaren Investitionen aus einem veralteten Energieschlucker ein Niedrigenergie-Haus nach EnEV 2016:

Beispiel für die Altbausanierung:

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